Scheidungsanträge
SCHEIDUNGSANTRÄGE:
Wenn die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben -d.h. wenn die/der eine Türkisch und der/die andere Deutsch ist- welcher Weg muss dann eingeschlagen werden? In diesem Fall ist es möglich, sowohl in der Türkei als auch in Deutschland den Scheidungsantrag einzureichen. Es wird auf das Urteil des Gerichts des Staates, in welchem der Antrag eingereicht wurde, gewartet und anschließend das gefällte Urteil im anderen Land beschlossen. Somit ist der Scheidungsprozess beendet. Es ist hilfreich sich über die Rechte und Pflichten zu informieren, die Ihnen das deutsche Recht nach dem Scheidungsverfahren auferlegt. Aus diesem Grund ist es notwendig sich mit einem fachkundigen Scheidungsanwalt in Deutschland in Verbindung zu setzen. Eines der wichtigsten Faktoren bei der Entscheidung des Landes für die Einreichung des Scheidungsantrages kann die Finanzierung sein. Daher sollten auch in Deutschland die Scheidungsanwaltskosten recherchiert werden.